Warum können wir nicht ins Ausland versenden?

Seit einigen Jahren dürfen Elektrogeräte nur noch verkauft werden, wenn Hersteller oder Händler diese registrieren und dafür regelmäßige Entsorgungsgebühren bezahlen (Elektro- und Elektronikgesetz, kurz ElektroG).

Die eigentliche Idee unterstützen wir voll: Die Entsorgung und Verwertung von Altgeräten ist teuer und die Kosten dafür soll der Hersteller übernehmen.

Die Umsetzung ist aber gerade für kleine Unternehmen ein Fiasko. Egal, wie klein die Menge an Elektrogeräten ist, die man verkauft: Man muss mit mindestens 500 Euro Kosten im Jahr rechnen. Fast alles von diesem Betrag sind Verwaltungsgebühren. Nur ein verschwindend kleiner Teil trägt wirklich zur Entsorgung von Elektroschrott bei. Natürlich zahlen wir diese Gebühr hier in Deutschland seit Projektbeginn.

Wenn man mit einer unbürokratischen Mindermengenregel uns einfach 50 Euro im Jahr zahlen lassen würde, wäre dem eigentlichen Zweck viel mehr entsprochen.

Nach der neuesten Gesetzgebung kommts jetzt noch Verrückter: Man muss in jedem Land registriert sein, in das man verschickt. Und überall werden so Minimum 500 Euro fällig.

Ab 2019 gibts nun auch die Verpackungsverordnung, wo wir in jedem Land registriert sein und Gebühren zahlen müssten.

Als kleiner Hersteller ist das für uns völlig undenkbar. Wir müssen uns deshalb darin üben, anzunehmen was ist, ganz egal, wie abstrus die Situation auch immer ist. Wer diese Vorgaben nämlich nicht umsetzt, hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen, mit denen unser Projekt schnell gestorben wäre.

Wir bedauern diese Entwicklung natürlich sehr. Wir wissen von zahlreichen kleineren Firmen, dass sie ihre Geschäftstätigkeit aus diesem Grund völlig eingestellt haben.

Wir hoffen, dass wir zumindest in Deutschland weiterhin die Möglichkeit haben, unsere Produkte zu verkaufen.